Die Voraussetzungen für eine Zulassung des Studiums Kulturelle Sozialpädagogik (deutschsprachig, berufsbegleitend)
Im Studiengang Kulturelle Sozialpädagogik an der HAN studieren viele deutsche Studenten. Es gibt die Möglichkeit, das Studium in deutscher Sprache zu absolvieren.
Um zum Studium zugelassen zu werden, musst du als deutschsprachiger Student Folgendes vorweisen:
- Abitur, Fachhochschulreife, Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher oder
- Zeugnis über eine Ausbildung mit einem gesetzlich gleichgestellten oder höherwertigen Abschlussniveau.
Um ein berufsbegleitendes Studium absolvieren zu können, musst du eine relevante Stelle im Studiengebiet haben.
englischsprachige Fachliteratur
Du musst damit rechnen, dass du regelmäßig englischsprachige Fachliteratur wirst lesen müssen. Es ist also wichtig, dass du ausreichend Englisch beherrschst. Einige der Minoren werden in Englisch angeboten.
Befreiung und Quickscan
Wenn du bereits andere relevante Fächer studiert hast oder über entsprechende Arbeitserfahrung verfügst, kannst du von bestimmten Teilen des Studienprogramms befreit werden.
Du musst dich bis zum 1. Juni bei angemeldet haben, um für das nächste Studienjahr freigestellt werden zu können. Und bitte beantworte die Fragen im Quickscan für den Studiengang Kulturelle Sozialpädagogik.
Vollzeitstudium wählen?
Das Studium in deutscher Sprache wird hierbei nur als Teilzeitstudium angeboten. Wenn du das Vollzeitstudium Kulturelle Sozialpädagogik wählst, entscheidest du dich dafür, auf Niederländisch zu studieren. Für die Vollzeitausbildung gilt ein NT2 Diplom Niederländisch als Vorraussetzung.